Neue Frequenznutzungs-Verordnung in Kraft

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FNV Bandplan

Änderungen bei den rechtlichen Bedingungen im AFU-Bereich ab 13.03.2023:

Die Anlage 2 der Amateurfunkverordnung entfällt und wird nun in der Frequenznutzungsverordung Anlage 4 geregelt.

Es ergeben sich dadurch einige Änderungen bei den Frequenzbereichen und Leistungen.

Für die KW-Bänder 80m, 40m, 20m, 17m, 15m, 12m und 10m können für FA der Klasse 1 jetzt nach 1 Jahr störungsfreiem Betrieb 1KW (High-Power) bewilligt werden.

  • Somit fällt die Leistungsbeschränkung von 7100-7200 kHz (bisher nur 200W) im 40m Band weg und AFU hat Primärstatus.
  • 30m Band weiterhin nur max. 200W wenn Leistungsstufe B oder C bewilligt (keine Änderung)
  • 160m Band von 1810-1850 kHz nun max. 200W wenn Leistungsstufe B oder C bewilligt und AFU hat Primärstatus.
  • 160m Band von 1850-2000 kHz nur max. 100W (nun statt 1950 kHz bis 2000 KHz)

 

  • Das 6m Band wurde von 52-54 MHz erweitert. (Befristet bis 31.12.2030, für Forschung WRAN)
    • von 50-52 MHz nun max. 200W wenn Leistungsstufe B oder C bewilligt und AFU hat Primärstatus.
    • von 52-54 MHz nur max. 100W
  • Auf dem 70cm Band jetzt auch wie bereits auf 2m High-Power (bis 1KW) erlaubt, wenn Leistungsstufe B oder C bewilligt  (jedoch nur EME und MS mit Yagis vom mind. 15dBd Gewinn)
  • Das 23cm Band wurde behalten, aber die Leistung stark eingeschränkt
    • nur noch 10W erlaubt (bisher waren max. 200W erlaubt)
    • Relais mit über 16kHz Bandbreite müssen bis 31.12.2024 Betrieb einstellen.
  • Auf allen höheren UKW Bändern (außer 10 GHz, da nur 40dbW EIRB) nun ebenfalls max. 200W (bisher nur 100W) erlaubt.
  • auf 24GHz hat AFU nur noch Sekundärstatus

Bitte die neuen Bedingungen beachten.

Kurt OE1KBC

Hier eine Übersicht der Änderungen FNV Übersicht der Änderungen