Mitgliedschaft beim Landesverbandes Tirol des Österreichischen Versuchssenderverbandes (LV Tirol des ÖVSV)

Mitglied im LV Tirol des ÖVSV zu werden ist ganz einfach:

Füllen Sie bitte einfach die Online Beitrittserklärung aus -
oder senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung (Formular siehe unten) per Post an:

Landesverband Tirol des ÖVSV 
z.H. Ing. Manfred Mauler 
Kaiser-Max-Str. 50  
6060 Hall in Tirol

Kontakt:
lv7@oevsv.at

Formulare:
Beitrittserklärung 2024 des LV Tirol des ÖVSV (PDF, 200kB) gültig bis 31.12.2024
Beitrittserklärung 2025 des LV Tirol des ÖVSV (PDF, 200kB) gültig ab 1.1.2025
Formular SEPA-Lastschrift-Mandat (Bankeinzug durch den LV Tirol des ÖVSV) (PDF, 108kB)

Beitragskategorien 2025:
In der Hauptversammlung vom 4.5.2024 wurde von den Mitgliedern beschlossen den Mitgliedsbeitrag des Landesverbandes in angemessener Weise zu erhöhen. Der Dachverbandsbeitrag, der indexangepaßt ist, ist darin schon enthalten.
Der Beitrag für Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bleibt im Sinne der Jugendförderung weiterhin unverändert.

In den unten aufgeführten Mitgliedsbeiträgen ist der ÖVSV Dachverbandsbeitrag 2025 in der Höhe von EUR 51,80 (2024: EUR 50,60) bereits enthalten. Der Dachverbands (DV) Beitrag wird lt. einem bestehenden Beschluss automatisch zumindest in der Höhe des Verbraucherpreisindex des August des laufenden Jahres angepasst. In den Verhandlungen in der DV/HV-Sitzung am 14.10.2024 wurde von den Mitgliedern des Dachverbandes (alle Landesverbande) beschlossen den DV Beitrages gegenüber dem letzten Jahr um EUR 1,20 (2,4%) zu erhöhen.

Der Mitgliedsbeitrag eines Vollmitglieds ermäßigt sich bei SEPA-Lastschrift-Ermächtigung (Bankeinzug) oder bei Einzahlung per Telebanking bis 15.1. des Kalenderahres (Frühzahlerbonus) um EUR 2,00/Jahr.
Der Mitgliedsbeitrag aller anderen Beitragskategorien ermäßigt sich bei SEPA-Lastschrift-Ermächtigung (Bankeinzug) oder bei Einzahlung per Telebanking bis 15.1. des Kalenderjahres (Frühzahlerbonus) um EUR 1,00/Jahr

Kategorie Beitrag 2025 Beitrag 2025 bei Zahlung bis 15.1. (Frühzahlerbonus)
Beitrag 2025
SEPA Lastschrift
(Einzug durch LV)
Vollmitglied € 96,00 € 94,00 € 94,00
Familienmitglied
Vollmitglied OE7, in Familie und gleiche Adresse, kein qsp
€ 68,00 € 67,00 € 67,00
Ermäßigt bis zum vollendeten 15. Lebensjahr € 25,00 € 24,00 € 24,00
Ermäßigt Schüler, Studenten, Lehrlinge, Zivil-/Präsenzdiener, Behinderte
Schüler und Studenten: ab dem 15. bis zum vollendeten 26.Lebensjahr
Grad der Behinderung mindestens 50%
Für die Ermäßigung ist ein jährlicher Nachweis bis Ende November erforderlich.
€ 55,00 € 54,00 € 54,00
Zweitmitglied
Ist Vollmitglied in einem anderen LV, keine qsp, keine QSL-Vermittlung
€ 46,00 € 45,00 € 45,00
Ao. Mitgliedschaft einer Firma, Behörde, Institution, Gemeinde oder Ausbildungseinrichtung (z.B. Schule, Universitätsinstitut, Fachhochschule, usw.) € 96,00 € 94,00 € 94,00
Ehrenmitglied
€ 0,00 € 0,00 € 0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

Aufnahmegebühr:
Die Aufnahmegebühr beträgt € 10,00.
(lt. Beschluss der Hauptversammlung v. 6.5.2023)

Fälligkeit Mitgliedsbeitrag:
Der Mitgliedsbeitrag ist am 1.1. des Jahres fällig und bis spätestens 31.3. des Jahres zu bezahlen.
Wenn der Mitgliedsbeitrag nicht termingerecht bezahlt wird, bestehen ab diesem Zeitpunkt keinerlei Anspruch auf die Klubleistungen wie qsp, QSL-Kartenversand, Haftpflichtversicherung* usw.

Gemäß den geltenden Statuten §13 kann der Vorstand mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Streichung eines Mitglieds vornehmen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist und Androhung der Streichung für den Fall der Nichtbegleichung innerhalb der gesetzten Nachfrist länger als 3 Monate mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages samt Anhang im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen und werdenden Beiträge bleibt davon unberührt.

Versäumniszuschlag:
Der Versäumniszuschlag beträgt: € 15,00
(lt. Beschluss der Hauptversammlung v. 4.5.2018)

Austritt:
Gemäß § 12 Abs. 1 ist der Austritt eines Mitgliedes nur zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich, und erfolgt gültig nur durch schriftliche Erklärung mittels eingeschriebenen Briefes an den Landesleiter. Diese Erklärung muss bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres zur Post gegeben sein (Datum des Poststempels). Der Widerruf des Austritts ist bis spätestens 31.12. des laufendes Jahres möglich.

Erfolgt die Anzeige des Austritts verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin (31. Dezember des Folgejahres) wirksam.
Der Widerruf des Austritts ist in diesem Falle möglich, sofern er bis spätestens zu diesem Termin (31. Dezember des Folgejahres) beim Landesleiter einlangt.

Der Austritt befreit das Mitglied nicht von der Bezahlung bereits fälliger Beträge. Mit Erlöschung der Mitgliedschaft enden alle Rechte des Mitgliedes. 

Statuten:
Die Statuten in der geltenden Fassung wurden in der ordentlichen Hauptversammlung des Verbandes am 6. Mai 2016 in Aldrans beschlossen. 
Im Bescheid der BPD Innsbruck/Referat für Vereinsangelegenheiten GZ: LVR 1906 vom 27.06.2016 wurden wir zur Fortsetzung der Vereinstätigkeit auf Grund der aktualisierten Statutuen eingeladen.

Download: Statuten des LV Tirol des ÖVSV (Stand 2016) (PDF, 393kB)

*Haftpflichtversicherung:
Für alle aktiven (ordentlichen) Funkamateure des Landesverbandes besteht bei der Wiener Städtischen Versicherung eine Haftpflichtversicherung. Diese schützt unsere Mitglieder bei Schadensansprüchen Dritter, die aus Verschulden der Versicherten bei der Errichtung und beim Betrieb ihrer Funkanlage entstehen. Voraussetzung ist eine, den baubehördlichen und elektrotechnischen Sicherheitsbestimmungen entsprechende Anlage sowie die fristgerechte Bezahlung der Mitgliedsbeiträge.

Stand: 15.10.2024/OE7AAI

Bankverbindung:

Tiroler Sparkasse
Kontobezeichnung:
Landesverband Tirol d. ÖVSV

IBAN: AT10 2050 3000 0002 9355
BIC: SPIHAT22XXX