Amateurfunkprüfungen in Innsbruck

  •   Amateurfunkprüfung OE7 OE9 ÖVSV Dachverband
 (c) Manfred, OE7AAI

Die nächsten Amateurfunkprüfungen beim Fernmeldebüro Standort Innsbruck wurden für

9.11.2021

festgelegt - der Termin ist aber schon ausgebucht.

Bitte beachten:
Gemäß den aktuellen COVID-19 Sicherheitsvorkehrungen ist eine Teilnahme als Zuseher leider nicht möglich, da der Prüfungsraum in Innsbruck nicht die dafür erforderliche Größe aufweist.

Eine der wichtigsten Maßnahmen stellt für die Prüfungskommission die Einhaltung der Abstandsregeln dar. Das bedeutet, dass am Standort Innsbruck der Prüfungsbetrieb nur mit Einschränkungen möglich ist!

Für das Betreten der Räumlichkeiten des Fernmeldebüros ist derzeit ein gültiger 3-G Nachweis und das Tragen einer FFP-2 Maske verpflichtend vorgeschrieben - beim Betreten der Behörde ist eine Handdesinfektion vorzunehmen!

Damit ergeben sich auch weitere folgende Änderungen des Prüfungsablaufes:
- da auch im Anmeldebereich der Behörde die Abstandsregeln einzuhalten sind, bitten wir nur die Kandidaten des jeweiligen Termins einzutreten
- aus Hygienegründen bitte Schreibutensilien selbst mitbringen
- vorzugsweise bargeldlose Bezahlung der Prüfungs- und Zeugnisgebühren
- Zutritt zur Behörde nur nach Terminvereinbarung (die persönliche Prüfungseinladung gilt als Termin)
- Da auf Grund der COVID-19- Flächenbeschränkung die Kandidatenanzahl beschränkt werden muss, finden aktuell zusätzliche Personen neben Kandidaten und Prüfungskommission leider keinen Platz im Prüfungszimmer bzw. Eingangsbereich!
- die aktuellen bestehenden Corona-Maßnahmen sind einzuhalten.

Wir bitten um pünktliches Erscheinen!

Aus Fairnessgründen gegenüber anderen Kandidaten bittet das Fernmeldebüro eine Absage des Termins spätestens 2 Werktage vorher während der Amtsstunden 8-12 Uhr vorzunehmen. Dann besteht die Chance, dass ein anderer Kandidat, der vielleicht ebenfalls dringend auf einen Termin wartet, geprüft werden kann.
Das Fernmeldebüro weist auch auf § 82 Abs. 1c Telekommunikationsgesetz hin wonach „die Pflicht zur Entrichtung der Gebühr auch in jenen Fällen entsteht, in denen ein Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zurückgezogen gilt. In diesen Fällen ist die Gebühr zur Gänze zu entrichten.“

Informationsschreiben des Fernmeldebüros - Standort Innsbruck

Update:
8.11.2021 Manfred, OE7AAI

Fernmeldebüro Standort Innsbruck

Valiergasse 60, 2. Stock
6020 Innsbruck

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